Schlafende Hunde und Bewilligungen
Ein Massagesalon an der Bertastrasse sorgte kürzlich für Unruhe. Solche Kleinstbetriebe brauchen neu eine Baubewilligung – mit teilweise kontraproduktiven Auswirkungen.
Text: Fabian Baumann, Bild: Ivo Mijnssen
Als das Amtsblatt im Februar das Baugesuch des Massagesalons Thai Lin an der Bertastrasse 31 publizierte, war die Aufregung zunächst gross. Prostitution im Wohngebiet? Schnell zeigte sich aber: Den Salon gibt es seit drei Jahren, negativ aufgefallen ist er bisher nicht. Hintergrund des Baugesuchs ist die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Zürich. Sie legt fest, ob und welche Art der gewerblichen Nutzung in einer Liegenschaft erlaubt ist. Der Artikel 24c Absatz 3 der BZO verbietet das Führen von Bordellen in Quartieren, wo der Wohnanteil über 50 Prozent beträgt. Verschärfend wirkt seit Anfang 2014 die neue Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO). Diese schreibt vor, dass jeder Salon neben einer Bau- auch eine Betriebsbewilligung braucht.
Kleinstbordelle mit ein bis zwei Arbeitsplätzen, wo Frauen selbständig anschaffen, sind von der Betriebsbewilligung ausgenommen. Sie benötigen lediglich eine Baubewilligung. Eine solche wird oft nachträglich eingereicht, wie QN3 bereits am Beispiel Weststrasse aufgezeigt hat. Die Liegenschaft an der Bertastrasse 31 hat einen festgelegten Wohnanteil von 80 Prozent. Demnach wäre der im Haus betriebene Massagesalon nicht erlaubt. Im Massagestudio Thai Lin arbeiten laut Auskunft der Webseite aber nur zwei Frauen – ein bewilligtes Baugesuch reicht, um den Betrieb legal weiterzuführen. Auf Anfrage von QN3 wollte die zuständige Kreisarchitektin Denise Felder keine Auskunft zum Stand des Baugesuchs geben. Solche Fragen würden nur während der Planauflage beantwortet. Diese lief Ende Februar ab.
Ein wichtiges Ziel der PGVO ist der Schutz der Prostituierten vor Ausbeutung und Gewalt, insbesondere Menschenhandel. Aus dieser Warte sind Kleinstbetriebe, in denen Frauen mehr oder weniger selbstständig arbeiten, zu begrüssen. Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration ist denn auch dagegen, Bordelle aus Wohngebieten zu verdrängen, da die Zonen ausserhalb abgelegene «und damit gefährliche Orte» darstellten. Gerade rund um die Langstrasse ist dieser Prozess aber als Folge der PGVO in vollem Gang. Alleine im vergangenen Jahr verschwand ein Drittel der Kleinstsalons, die Zahl grosser Etablissements wächst. Anlässlich einer Medienkonferenz des Stadtrats zur PGVO Anfang April wurde Kritik laut. «Die bisherige Prostitutionspolitik des Stadtrats ist konzeptlos und schizophren», meinte die Alternative Liste. Die PGVO habe genau das bewirkt, was sie nicht wollte: selbständig tätige Prostituierte in die Illegalität zu drängen.
Kleine Prostitutionsbetriebe stören in der Regel nicht.