AL erringt Sieg gegen Airbnbs

Pete Mijnssen (Text) / Rahel Zuber (Foto)

Auf diesen Bundesgerichtsentscheid hatten viele gewartet. Ende Juni verkündete dieses, dass die Stadt Zürich Business-Apartments einschränken darf. Ab sofort müssen Betreiber von Business-Apartments Baugesuche einreichen. Zudem nimmt die Stadt Hinweise Dritter auf allfällige Business-Apartments entgegen. Dies betrifft auch Wiedikon, wo es laut einer Auswertung der Alternativen Liste AL mehr als 240 temporäre Wohnungen gibt. Höchste Zeit, dass die Stadt nun handelt. Denn die Zahl der Business Apartments in Zürich hat sich seit 2017 auf rund 5300 verdoppelt. Während der Stadtrat bisher auf dieses Urteil lediglich wartete, verspricht der neue Hochbauvorsteher Tobias Langenegger einer strengen Regelung höchste Priorität.

Stadt muss sich auf einen «Guerillakrieg» einstellen

Als Sieger darf sich der langjährige AL-Gemeinderat Niklaus «Niggi» Scherr betrachten, der sich seit Jahren gegen die Airbnbs einsetzt. Die AL hatte bereits 2009 ein Teilverbot gefordert. Daraus wurde Eile mit Weile. Erst 2020 präsentierte der frühere Hochbauvorsteher André Odermatt (SP) 2020 einen Entwurf für das Teilverbot.

Jetzt müsse die Stadt zeigen, dass sie es ernst meine, sagt Scherr gegenüber der NZZ. Er stelle sich auf einen langwierigen Vollzug ein. «Die Anbieter von Business-Apartments werden nicht so einfach klein beigeben», ist Scherr überzeugt. Von heute auf morgen werde sich nichts ändern. «Wir müssen uns auf einen Guerillakrieg mit den Betreibern einstellen.» Denn diese würden nun versuchen, die neuen Regeln zu umgehen. Beispielsweise, indem sie ihre Angebote der Hotellerie annäherten. «Deshalb umfasste mein Vorstoss auch Hotels. Der Stadtrat nahm diesen Punkt aber leider nicht auf.»

Der frühere AL-Gemeinderat Niklaus Scherr darf sich über das Bundesgerichtsurteil freuen.
Der frühere AL-Gemeinderat Niklaus Scherr darf sich über das Bundesgerichtsurteil freuen. (Foto: Rahel Zuber)

 

Eine 18 Quadratmeter-Wohnung für 4400 Franken

An einem Quartierrundgang der AL im Juli, an der auch Hochbauvorsteher Langenegger und Stadpräsident Raphael Golta teilnahmen, veranschaulichten Quartierbewohner, wie das vor Ort aussieht. Etwa anhand eines Neubau an der Martastrasse. Die 20 Wohnungen würden heute nicht mehr regulär vermietet, sondern temporär angeboten. Für eine 18-Quadratmeter-Wohnung zahle man rund 4400 Franken im Monat, so ein Aktivist. Ein weiteres Beispiel ist ein Eckhaus an der Kreuzung Berta-/Zurlindenstrasse, wo ein Business Apartment zwischen 2800 und 4200 Franken kostet. Die Gruppe «Reclaim Wiedikon» übergab Langenegger im Anschluss eine Liste mit 245 Adressen von Business-Apartments im Kreis 3. Wie diese kann sich ab sofort die gesamte Bevölkerung an die Stadt wenden, wenn sie missbräuchliche Vermietungen vermutet.

Fünfköpfiges Team gegen Business-Appartments

Wie Scherr stellt sich auch Langenegger darauf ein, dass nun versucht werde, die Einschränkungen zu umgehen. Er sei aber zuversichtlich, dass es der Stadt gelingen werde, allfällige Schlupflöcher zu erkennen und sukzessive zu schliessen. Wie ernst es ihm dabei ist, zeigt die neuste Entwicklung. Ab sofort sind in der Stadt viele Kurzzeitvermietungen verboten. Zusätzliches Personal soll Airbnb-Vermieter aufspüren. Per dringlichen Nachtragskredit wurden fünf neue Vollzeitstellen geschaffen. Kostenpunkt: 650’000 Franken im Jahr. Die Betreiber von Business-Apartments und Airbnbs in der Stadt Zürich werden künftig eine ganze Abteilung gegen sich haben.

 

Ein Porträt über Niklaus Scherr finden Sie hier.